Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026 — Joshua Nussbaumer e.U., Übersiedlungsfalke
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Joshua Nussbaumer e.U., Wallensteinstraße, 1200 Wien (im Folgenden „Übersiedlungsfalke") und unseren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde") über die Erbringung von Übersiedlungs- und Transportdienstleistungen, Verpackungsservice und Möbelmontage.
(2) Die AGB gelten ausschließlich für Privatkunden (Verbraucher gemäß § 1 KSchG). Für Unternehmenskunden gelten gesonderte Bedingungen, die individuell vereinbart werden.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Der Kunde gibt durch Absenden des Online-Konfigurators oder einer schriftlichen Anfrage eine unverbindliche Anfrage ab.
(3) Übersiedlungsfalke übersendet auf Basis der Anfrage ein verbindliches schriftliches Angebot (Fixpreis-Angebot) per E-Mail.
(4) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche schriftliche Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande (z. B. per E-Mail-Bestätigung).
§ 3 Leistungsumfang
(1) Im Pauschalpreis enthaltene Standardleistungen:
- 2-Personen-Team
- 17 m³ Transporter (Fiat Ducato oder vergleichbar)
- Möbeldecken und Tragegurte
- Demontage und Wiederaufbau von Standardmöbeln (Bett, Schrank, Regal)
- Transportversicherung bis 50.000 €
- Anfahrt innerhalb des Wiener Stadtgebiets
(2) Zubuchbare Leistungen werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt: Verpackungsmaterial, Komplett-Pack-Service, Sperrmüll-Entsorgung, Halteverbot-Beantragung, Möbelmontage über IKEA-Niveau (50 €/h).
(3) Folgende Leistungen werden ausdrücklich nicht erbracht: Küchen-Komplettmontage (Wasseranschluss, Elektrik), Endreinigung der Auszugswohnung, Lagerung, Klavier- und Tresortransport (über 200 kg), internationale Übersiedlungen.
§ 4 Preise und Hochsaison-Aufschlag
(1) Es gelten die im schriftlichen Angebot vereinbarten Pauschalpreise. Diese verstehen sich inklusive aller gesetzlichen Steuern, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Pauschalpreise (Richtwerte für Wien):
| Wohnungstyp | Größe | Pauschale ab |
|---|---|---|
| Kleinwohnung | bis 30 m² | 240 € |
| 1-Zimmer | 30–45 m² | 320 € |
| 2-Zimmer | 45–65 m² | 480 € |
| 3-Zimmer | 65–85 m² | 640 € |
(3) In der Hochsaison (Juni–August und am jeweils letzten Werktag eines Monats) kann ein Aufschlag von 10–20 % anfallen. Dieser wird vor Vertragsabschluss schriftlich kommuniziert.
§ 5 Pünktlichkeitsgarantie
(1) Übersiedlungsfalke garantiert, am vereinbarten Termin und zur vereinbarten Uhrzeit am Auszugsort einzutreffen.
(2) Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten wird ein Pauschalbetrag von 30 € vom Endbetrag abgezogen.
(3) Diese Garantie gilt nicht in Fällen höherer Gewalt (Verkehrsunfälle, Sperrungen, Naturereignisse). In solchen Fällen wird der Kunde umgehend informiert.
§ 6 Mehraufwand und Zusatzleistungen
(1) Beträge, die über den schriftlich vereinbarten Pauschalpreis hinausgehen, werden nur dann fällig, wenn der Kunde während der Übersiedlung selbst zusätzliche Leistungen beauftragt (z. B. zusätzlicher Keller, längere Transportstrecke, zusätzliche Möbel).
(2) Mehraufwand, der durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden in der Anfrage entstanden ist (z. B. nicht angegebenes Stockwerk ohne Lift), kann nach Aufwand verrechnet werden — jedoch nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch den Kunden.
(3) Mehraufwand, der nicht vom Kunden zu vertreten ist (Schätzfehler unsererseits, ungünstigere Bedingungen als erwartet), geht zu Lasten von Übersiedlungsfalke.
§ 7 Versicherung und Haftung
(1) Der Transport ist mit einer Transportversicherung über 50.000 € pro Übersiedlung abgesichert.
(2) Versichert sind Schäden am Übersiedlungsgut, die durch Verschulden von Übersiedlungsfalke oder seiner Mitarbeiter während Verpackung, Transport und Aufbau verursacht wurden.
(3) Nicht versichert sind: Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, persönliche Dokumente, EDV-Daten, leicht zerbrechliche Dekorationsgegenstände, die der Kunde selbst verpackt hat. Diese sollten vom Kunden eigenständig transportiert werden.
(4) Schäden sind unmittelbar bei Übergabe, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Übersiedlung schriftlich zu melden. Zur Beweissicherung werden Fotos empfohlen.
(5) Die Haftung von Übersiedlungsfalke ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Konsumentenschutz-Haftung bleiben unberührt.
§ 8 Stornierungsbedingungen
(1) Eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist jederzeit möglich. Es gelten folgende Stornogebühren:
- Mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenlos
- 3 bis 7 Tage vor dem Termin: 30 % des Pauschalpreises
- 1 bis 2 Tage vor dem Termin: 50 % des Pauschalpreises
- Am Tag des Termins: 100 % des Pauschalpreises
(2) Bei Stornierung wegen Krankheit (mit Attest) oder Wetter-Notlagen sind individuelle Lösungen möglich.
(3) Eine Stornierung muss schriftlich (E-Mail genügt) erfolgen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlung erfolgt am Tag der Übersiedlung in bar oder per Banküberweisung. Bei Banküberweisung beträgt das Zahlungsziel 7 Tage nach Rechnungslegung.
(2) Eine Anzahlung wird grundsätzlich nicht verlangt.
(3) Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB verrechnet.
§ 10 Rücktrittsrecht (Fern- und Auswärtsgeschäfte)
(1) Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden, hat der Kunde gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen.
(2) Hat der Kunde Übersiedlungsfalke ausdrücklich aufgefordert, mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Rücktrittsfrist zu beginnen, und nimmt der Kunde sein Rücktrittsrecht wahr, hat er die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten (§ 16 FAGG).
(3) Das Rücktrittsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist, sofern der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat (§ 18 FAGG).
(4) Für die Ausübung des Rücktrittsrechts genügt eine formlose schriftliche Erklärung an: office@uebersiedlungsfalke.at
§ 11 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- vollständige und korrekte Angaben in der Anfrage zu machen (Adressen, Stockwerk, Aufzug, besondere Möbel, Volumen)
- am Übersiedlungstag den Zugang zu beiden Wohnungen sicherzustellen
- Wertgegenstände, Dokumente und nicht zu transportierende Gegenstände vorab zu kennzeichnen oder selbst mitzunehmen
- bei Wohnungen ohne Lift im 4. Stock und höher dies vorab anzugeben
§ 12 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts (insbesondere §§ 922 ff. ABGB).
§ 13 Schlichtung
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag steht die Internet Ombudsstelle als außergerichtliche Schlichtungsstelle zur Verfügung: www.ombudsstelle.at
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Bei Verbrauchern bleiben die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen unberührt — insbesondere § 14 KSchG (Wahlrecht des Verbrauchers für seinen Wohnsitzgerichtsstand).
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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